Prüfungsfreie Aufnahme
- Interessent:innen, welche mit Abschluss 2024 oder später ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ (drei- oder vierjährige Berufslehre) mit einer Gesamtnote von 5,0 (schulischer und betrieblicher Teil) besitzen. Für alle EFZ-Abschlüsse vor 2024 gilt die Gesamtnote 5,3.
- Inhaber:innen eines Fähigkeitsausweises «Kaufmann/Kauffrau E-Profil» ab 2024, wenn ihr Fähigkeitszeugnis im schulischen und betrieblichen Teil eine Gesamtnote von mindestens 4,7 aufweist. Für alle EFZ-Abschlüsse in vorherigen Jahren gilt die Gesamtnote 5,0.
- Bewerber:innen, welche die BM-Übertrittsberechtigung im Zeugnis am Ende der Sekundarstufe I erreicht haben.